Ziele

Wofür setzt(e) sich die CSW ein?

 

Die Stärkung der politischen Rechte für Frauen spielte für die CSW von Beginn an eine zentrale Rolle. Bei der ersten Sitzung der UN im Jahre 1945 hatten Frauen erst in 25 der 51 Mitgliedstaaten das Wahlrecht. 1950 versagten noch 22 Staaten Frauen das aktive wie passive Wahlrecht.

 

Bei der ersten Sitzung der CSW im Februar 1947 erklärte die Kommission die folgenden Leitlinien für ihre Arbeit:

"zur Erhöhung des Status von Frauen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Rasse, Sprache oder Religion, zur Gleichstellung mit Männern in allen Bereichen des menschlichen Unternehmens und zur Beseitigung aller Diskriminierung gegen Frauen in den Bestimmungen des gesetzlichen Rechts, in rechtlichen Maximen oder Regeln, oder bei der Auslegung des üblichen Rechts."

 

Zwischen 1947 und 1962 beschäftigte sich die CSW vor allem mit der Erarbeitung der Menschenrechtsdeklaration. In den 1950er Jahren beschäftigte sich die CSW vorwiegend mit Frauenrechtsfragen vor dem Hintergrund von Ehe, Familie und Scheidung. Ein weiteres wichtiges Thema war die Förderung der Lesefähigkeit, also der Kampf gegen Analphabetismus bei Frauen und Mädchen. Hier zog die CSW an einem Strang mit der UNESCO.

 

In den frühen 1950er Jahren setzte sich die CSW erstmals mit der traditionellen Beschneidung von Mädchen und Frauen auseinander und formulierte eine entsprechende Resolution, um die Mitgliedstaaten dafür zu gewinnen, die Genitalverstümmelung zu verbieten. Die Resolution wurde 1952 beziehungsweise 1954 von ECOSOC und der UN übernommen. Allerdings dauerte es bis in die 1980er Jahre, bis FGM als Gewalt gegen Frauen anerkannt wurde.

 

Schon früh nahm sich die Kommission der Probleme der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit vor. 

 


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